Hessengeld: Neuer Förderzuschuss für Ersterwerber von Wohneigentum in Hessen

Bad Schwalbach - Park10

Bad Schwalbach - Park10

 

Mit dem sogenannten Hessengeld hat das Land Hessen eine neue finanzielle Förderung ins Leben gerufen, die den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum gezielt unterstützt. Das Programm richtet sich an Privatpersonen, die erstmals eine Immobilie oder ein Baugrundstück in Hessen kaufen – und stellt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zur Grunderwerbsteuer in Aussicht.

Hintergrund und Zielsetzung

Im Koalitionsvertrag der hessischen Landesregierung ist die Förderung von Wohneigentum ein zentrales Vorhaben. Ziel ist es, mehr Menschen den Schritt in die eigenen vier Wände zu ermöglichen und dabei insbesondere die hohe Grunderwerbsteuer abzufedern – eine Belastung, die gerade für junge Familien oder Erstkäufer oft schwer zu stemmen ist.

Das Hessengeld wird rückwirkend für alle notariell beurkundeten Kaufverträge ab dem 1. März 2024 gewährt. Der Fördertopf ist zunächst auf fünf Jahre angelegt.

Wer kann das Hessengeld beantragen?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die:

  • ab dem 1. März 2024 eine Immobilie oder ein Baugrundstück in Hessen gekauft haben,
  • selbst darin wohnen (Hauptwohnsitz, keine Vermietung),
  • und zum ersten Mal Eigentum an einer Wohnimmobilie oder einem Baugrundstück erwerben – auch ein früherer Besitz im Ausland kann zum Ausschluss führen.

Eine Voraussetzung ist zudem, dass der Erwerb grunderwerbsteuerpflichtig war und die Steuer bereits vollständig gezahlt wurde.

Förderhöhe im Überblick

Die Höhe des Hessengelds orientiert sich an der Zahl der Erwerber und mit einziehender Kinder:

  • 10.000 Euro pro förderfähiger Person, die im Kaufvertrag genannt und einzieht (max. 20.000 Euro)
  • 5.000 Euro pro Kind unter 18 Jahren, das in die Immobilie mit einzieht
  • Begrenzung: Der Gesamtbetrag darf die tatsächlich gezahlte Grunderwerbsteuer nicht übersteigen.

Beispiel: Ein Paar mit zwei minderjährigen Kindern kann bis zu 30.000 Euro erhalten – sofern die Grunderwerbsteuer mindestens in dieser Höhe gezahlt wurde.

Was wird gefördert?

Gefördert werden:

  • Neubau- und Bestandsimmobilien
  • Baugrundstücke zur späteren Eigennutzung
  • Eigentumswohnungen, Ein- oder Mehrfamilienhäuser
  • Auch anteilige Selbstnutzung ist förderfähig (z. B. bei vermieteten Einliegerwohnungen)

Nicht förderfähig sind z. B. Erbschaften, Schenkungen oder steuerfreie Käufe innerhalb der Familie, bei denen keine Grunderwerbsteuer anfällt.

Antragstellung und Auszahlung

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das Kundenportal der WIBank Hessen. Ein Antrag ist erst nach dem Erwerb und der Zahlung der Grunderwerbsteuer möglich.

Die Auszahlung des Hessengelds erfolgt in zehn gleichen Jahresraten, beginnend nach dem nachgewiesenen Einzug in die Immobilie. Dafür ist eine Meldebescheinigung aller einziehenden Personen erforderlich.

Der Einzug muss spätestens drei Jahre nach Antragstellung erfolgen – andernfalls verfällt die Förderung.

Fazit

Das Hessengeld ist ein attraktives Förderinstrument für Menschen, die in Hessen erstmals Wohneigentum erwerben möchten. Es bietet eine spürbare Entlastung bei der Grunderwerbsteuer – ohne Rückzahlungspflicht und unabhängig vom Einkommen.

Allerdings erfordert die Förderung eine präzise Prüfung der Voraussetzungen sowie eine rechtzeitige Antragstellung. Für potenzielle Erwerber lohnt es sich, das Hessengeld frühzeitig in die Finanzierung einzubeziehen und ggf. Beratung in Anspruch zu nehmen.

Weitere Informationen und Antragstellung: